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Ferienwohnungen „An der Ache“

Hausordnung

Liebe Ferien-Gäste! 


Wir begrüßen Sie herzlich in unserer Ferienwohnung. Wir haben uns beim Einrichten sehr viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub im Schönau am Königssee verbringen werden.

Nachstehende Hausordnung soll Ihnen eine Hilfe geben, in der wir beschreiben, wie wir uns den ordnungsgemäßen Umgang, ihrerseits, mit der Ferienwohnung vorstellen.

Allgemein:
Sollten Sie irgendwas an der Einrichtung vermissen oder Sie brauchen Hilfe – informieren Sie uns bitte umgehend. Nur so können wir evtl. Unzulänglichkeiten schnell beheben. Gern stehen wir Ihnen auch bei Fragen und Informationen zu Ausflugstipps u.ä. zur Verfügung.

Sämtliche Dinge, die sich in der Wohnung und im dazugehörenden Garten befinden oder dazu gehören, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit den Dingen in und um das Haus sorgsam um.

Niemand wird absichtlich Sachen in der Unterkunft beschädigen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal was kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen.

Die Mieter haften für Beschädigungen, soweit sie, Ihre Mitreisenden oder Gäste diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben, hier sind aber nicht Kleinigkeiten, wie z.B. ein zerbrochenes Glas gemeint.

Küche/ Bad:
Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur in gewaschenem Zustand wieder in die Schränke geräumt wird, gleiches gilt für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Bitte auch keine nassen Gläser falsch herum in den Holzschrank stellen. Bitte trennen Sie den Müll in den vorhandenen Behältern (Gelber Sack/ Papier/ Flaschen/ Restmüll). Bei Ihrer Abreise sollte nach Möglichkeit die Küche wieder so aussehen, wie Sie sie vorgefunden haben.

In Spülbecken, Dusche und Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann.

Wohnbereich:
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Wohn- und Schlafräume nicht mit „Straßenschuhen“ betreten würden. Wir bitten Sie die Schuhe immer auf dem Schmutzfangteppich zu verstauen.

Terrassen und Außenbereich:
Die Sitzpolster für die Gartenmöbel bitte über Nacht und bei Regenwetter in die dafür bereitstehende Kiste legen.
Zum Be- und Entladen Ihres Fahrzeuges können Sie gern bis vor die Haustür fahren. Dann bitten wir Sie Ihr Fahrzeug auf dem Abstellplatz auf dem Grundstück abzustellen.

Das Haus befindet sich in unmittelbarer Nähe von der Königssee Ache. Da Gewässer, insbesondere fließende Gewässer nicht nur einen großen Reiz auf Kinder ausüben, sondern auch eine große Gefahr darstellen, bitten wir Sie hier besonders auf Ihre Kinder zu achten, da wir für Unfälle und Schäden an der Ache keine Haftung übernehmen können

An die Raucher:
Wir sind ein Nichtraucher Haus. Dennoch sind Raucher herzlich Willkommen. Rauchen ist im Haus nicht erlaubt. Bitte gehen Sie zum Rauchen auf die Terrasse.

Haustiere:  Frauchen und Herrchen sorgen doch bitte für die eigene Schlafstätte ihres Lieblings. Die Betten und Sitzmöbel sind nur für Zweibeiner da.                        Außerdem bitten wir darum, eventuelle Hinterlassenschaften aus dem Garten zu entfernen.


Die Gemeindeordnung § 2 regelt:

Halten von Haustieren

(Rechtsgrundlage: Art. 14BayImSchG)

(1) Hunde dürfen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr nicht unbeaufsichtigt im Freien gelassen werden, wenn dadurch die Ruhe der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft beeinträchtigt werden kann.

Ruhezeiten:
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die Ruhezeiten zu beachten. Ab 22.00 gilt lt. unserer Ortssatzung Nachtruhe.

Besucher:

Besucher sind vorher anzumelden. Bei Aufenthalten über einer Stunde ist die Zusatzgebühr zu zahlen. Tagesbesucher (ab eine Stunde) pro Person und Tag  € 2,00.

Anreise/ Abreise:
Am Anreisetag stehen Ihnen die Quartiere ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise möchten wir Sie bitten die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Bitte lassen Sie die Quartierschlüssel im Schloss stecken und ziehen die Haustüre hinter sich fest zu.

Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und gute Erholung.

Ihre Familie Feldges





Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


Gastaufnahmebedingungen für touristische Leistungen
Die vermittelte Ferienwohnung ist eine
sonstige touristische Leistungen. Dazu haben sich die Anbieter touristischer Leistungen im Interesse der Gäste und
einer transparenten Buchungsabwicklung auf einheitliche Gastaufnahmebedingungen verständigt. Diese sind nachfolgend wiedergegeben. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Leistungsanbieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen
Leistungsanbieter, nachfolgend LAB genannt und Gast zustande kommenden Vertrages.
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Email oder Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LAB, den Abschluss eines Vertrages an.
1.2 Dieser Vertrag mit dem LAB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der LAB
vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er keine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Leistungsanbieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung
nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LAB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Leistungsanbieter Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des LAB auf Zahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der LAB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2 Die Rechtssprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom LAB wie folgt pauschal angesetzt werden können:
- bei Übernachtung/Frühstück: 10% - bei Halbpension 20% - bei Vollpension 40% des vereinbarten Reisepreises.
3.3 Die im Buchungssystem aufgeführten Betriebe haben sich jedoch bereit erklärt, bei Buchungen über die jeweilige Reservierungsstelle
nur die nachfolgenden Pauschalsätze zu berechnen, und zwar, jeweils bis zum Eingang einer Rücktrittserklärung vor Belegungsbeginn, in
Prozent des Gesamtpreises für Aufenthalt und Verpflegung. Der LAB kann geltend machen:
- bis 31. Tag vor Reisebeginn 10 % - bis 21. Tag vor Reisebeginn 20% - bis 12. Tag vor Reisebeginn 40%
- bis 3. Tag vor Reisebeginn 60% - ab 3. Tag vor Reisebeginn 80% - und bei Nichtanreise 100%
3.4 Dem Reisegast ist gestattet, dem LAB nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
3.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
3.6 Die Rücktrittserklärung ist an den Leistungsanbieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
4. Preise/Leistungen
4.1 Die im Prospekt/Internetauftritt angegebenen Preise sind Inklusiv- Preise und schließen die Nebenkosten ein.
4.2 Die vom LAB geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt/der Internetdarstellung.
5. Bezahlung
5.1 Der LAB kann nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtaufenthaltspreises, mindestens jedoch € 100,-, verlangen.
5.2 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten ist am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nicht anders vereinbart.
6. Haftung des LAB
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung muss der Gast innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich dem LAB gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
7. Reklamation
Soweit Beanstandungen auftreten, wendet sich der Gast zunächst an den LAB.
Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Gerichtsstand und Rechtswahl
Die Angebote sowie ein über das Online-/Internetangebot gegebenenfalls zustande kommender Vertrag, gleich welcher
Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wermelskirchen.